ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Reifen & Felgen Justa / Deinkomplettrad.de, Eichäckerweg 4, 75334 Straubenhardt

 

1.Anwendungsbereich

1.1.

Reifen & Felgen Justa (nachfolgend auch als „wir“ oder „uns“ bezeichnet, ist ein Händler, der Verträge mit Unternehmern & Privatpersonen eingeht.Den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden liegen ausschließlich unsere hier niedergelegten AGB zugrunde; abweichende AGB eines Unternehmers als Kunden werden von uns nicht anerkannt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden Bestellungen ausführen oder entgegennehmen.

1.2.

Soweit sich regelungsbedürftige Lücken in der Anwendung dieser Vorschriften ergeben gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss und –Inhalt

2.1.

Die Darstellung unseres Sortiments in elektronischen/digitalen Verkaufsangeboten oder sonstiger elektronischer Form, z.B. über unsere Internetseiten, stellt kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits um ein Vertragsangebot zu ersuchen. Gibt der Kunde eine Bestellung an uns schriftlich, per Mail oder sonst wie elektronisch oder per Fax ab, oder bestellt er mündlich oder fernmündlich, so gibt er damit ein Angebot ab. Dieses nehmen wir durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Versendung der bestellten Ware an. Wird ein Angebot des Kunden nicht angenommen, so teilen wir das dem Kunden unverzüglich mit.

2.2.

Die in Papierform / elektronisch oder über unsere Internetseiten wiedergegeben, enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. vermitteln nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung von Eigenschaften oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich im Rahmen einer Auftragsbestätigung oder Mail.

2.3.

Geringfügige, unerhebliche Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

2.4.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden über eine auftretende Lieferverzögerung oder eine Nichtlieferung unverzüglich informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1.

Unsere Rechnungen sind –auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort bei Zugang der Auftragsbestätigung oder Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

3.2.

Unsere Rechnungen sind immer mit folgenden Zahlungsmöglichkeiten zu begleichen:

-          Vorauskasse per Überweisung

-          Barzahlung im Voraus

-          Vorauszahlung per Sofortüberweisung

-          Vorauskasse per Paypal

-          DER KUNDE TRÄGT ALLE ANFALLENDEN GEBÜHREN !

3.3.

Die Preise schließen, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für Verpackung, Transport, Auf- und Abladen, Montage, etc. nicht ein; sie verstehen sich ab unserem jeweiligen Auslieferungsstandort.

3.5.

Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

3.6.

Der Kunde muss Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich (§§ 126, 126 a) BGB) geltend machen. Ausreichend für die Fristwahrung ist die – im Streitfall vom Kunden nachzuweisende – rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erhebt der Kunde keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung verlangen.

4. Lieferung & Gefahrübergang

4.1.

Bestätigungen der Liefertermine erfolgen freibleibend. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir das ausdrücklich schriftlich bestätigten.

4.2.

Der Beginn und die Einhaltung einer solchen Frist (Ziff. 4.1.) setzt voraus, dass der Kunde alle etwaigen Mitwirkungspflichten (Beibringung der erforderlichen Genehmigungen, technischer Unterlagen, Zahlung etc.), die zur sachgerechten Erfüllung der Lieferungspflicht erheblich und notwendig sind, erfüllte. Befindet sich der Kunde mit diesen Pflichten in Verzug, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend und angemessen.

4.3.

Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die vollständige Lieferung oder zulässige Teillieferung als Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf den Versandweg gebracht worden ist, so dass unter normalen Umständen mit einer Ablieferung im üblichen Versandlauf zu rechnen ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.

4.4.

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Wir werden den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglichst mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.

4.5.

Die bestellte Ware und die in Auftrag gegebenen „sonstigen Leistungen“ (z.B. in Form von Dienstleistungen etc.) dürfen wir in Teilleistungen oder Teillieferungen erbringen, soweit das dem Kunden zumutbar ist.

5. Mängelhaftung

5.1.

Der Kunde hat uns das Vorliegen eines offensichtlichen Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb 3 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Wir sind dann zur Prüfung des behaupteten Mangels auf Kosten des Kunden berechtigt.

5.2.

Auf unser Verlangen ist die mangelhafte Ware an uns zurückzusenden. Zu einer Rücknahme sind wir nicht verpflichtet. Die Art der Verpackung und des Verbundes der Ware kann hierbei von uns unter Wahrung wirtschaftlicher Belange bestimmt werden. Die Ware ist in der Regel in einer Art der Verpackung und des Verbundes der Ware zurückzusenden, die der Hinsendung entspricht. Der Kunde trägt die Kosten dieser Rücksendung.

5.3.

Soweit für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßige Kosten entstehen, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Unverhältnismäßige Kosten im Rahmen der Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) liegen vor, wenn die Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung hinsichtlich Produktverschaffung (Einstandskosten bei reiner Lieferung oder bei eigenen Leistungen die Herstellungs-. und Anschaffungskosten des Leistungsanteils) den Warenwert des Produktes um mehr als 25 % übersteigen.

5.4.

Im Rahmen der Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung von nicht unter 14 Tagen zu gewähren.

5.5.

Die Parteien sind sich einig, dass das im Rahmen einer Nachbesserung ausgetauschte mangelhafte Teil(e) oder das/die die Mangelhaftigkeit bedingende Teil(e) jeweils in unserem Eigentum verbleibt/-en oder in unser Eigentum übergeht/-en. Mangelhafte Ware ist nach der Lieferung der mangelfreien Ware, nach Anforderung durch uns, auf unsere Kosten und die durch uns vorgegebene Rücksendeart an uns zurückzusenden (§ 439 IV BGB, § 635 IV BGB).

5.6.

Verbringt der Kunde die Waren vom Erfüllungsort, sind darauf beruhende Mehrkosten im Rahmen der Nachbesserung vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zum wirksamen Nachbesserungsverlangen, insbesondere die Verpflichtung des Kunden, diese an richtigen Ort anzubieten, bleibt unberührt.

5.7.

Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wegen eines vom Kunden unberechtigter Weise geltend gemachten Mangels trägt der Kunde.

5.8.

Die Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Waren.

5.9.

Für gebrauchte und runderneuerte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Haftungsausschluss

6.1.

Eine Garantie unsererseits liegt nur vor, wenn Sie schriftlich erklärt ist. Sonstige allgemeine Hinweise, Bemerkungen und/oder Aussagen zum Produkt, seinen Einsatzmöglichkeiten oder seinen Eigenschaften stellen grundsätzlich keine Garantie dar. Sie sind als allgemeine unverbindliche Produktaussagen zu werten (s.o. Ziff. 2.4.). Sofern der Kunde ein besonderes Interesse an einer Bestätigung hat, so muss er das gesondert – und schriftlich (§ 126, 126a) BGB) – mit uns vereinbaren. Das gilt insbesondere auch für den Einsatz des Produktes für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugtypen, Umweltgegebenheiten und rechtlicher Verwendungsbeschränkungen. Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

7. Eigentumsvorbehalt, Unternehmerpfandrecht

7.1.

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des Auftrages auf den Kunden über. Dies gilt bei einer Mehrzahl von Aufträgen bei Bezahlung aller offenen Aufträge aus der Lieferbeziehung.

7.2.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden (sodass eine Trennung der Waren nicht ohne Nutzungsbeeinträchtigung möglich ist), erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache durch den Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.3.

Der Kunde darf die gelieferten Waren beschränkt auf den Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Soweit Miteigentumsanteile Dritter bestehen tritt der Unternehmer den erstrangigen Teil der Forderung an uns ab. Er ist ermächtigt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Unternehmers gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen.

7.4.

Der Sicherungsfall liegt vor, wenn der Einzug (7.3) widerrufen ist (freier Widerruf). Ein Recht zum Widerruf liegt in jedem Fall dann vor, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung in Verzug befindet und wir das dem Kunden per Fax, Mail oder postalischem Schreiben mitgeteilt haben.

7.5.

Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Unternehmers als Kunde unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.

7.6.

Eine Nutzung der an den Kunden überlassenen Ware ist, soweit der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, soweit das Eigentum vorbehalten ist. Spätestens mit einer entsprechenden Mitteilung durch uns per Mail, Fax oder in anderer Form über den Widerruf der Nutzungsberechtigung im eigenen Betrieb, hat der Unternehmer als Kunde die Ware auszusondern und sicherzustellen.

8. Datenverarbeitung, Exportgenehmigung

8.1.

Die Ausfuhr der Produkte kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks - der Genehmigungspflicht nach deutschem oder ausländischem Recht unterliegen. Uns obliegt insoweit keine Informations- oder Aufklärungspflicht. Soweit Produkte für den Export bestimmt sind, hat der Kunde alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen (s.o. Ziff. 2.4). Wir sind nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen das geltende Exportrecht führen würde.

8.2.

Der Kunde stellt uns ausdrücklich von sämtlichen Schäden durch Zahlung frei, die durch die exportbedingte Verletzung gewerblicher Schutzrechte am Zielort entstehen. Hierzu gehört die Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und behördlichen Kosten, die zum Zweck angemessener Rechtsverteidigung durch uns gegenüber solchen Ansprüchen notwendig sind.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1.

Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

9.2.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Pforzheim & Karlsruhe.

9.3.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.

 

Stand: 11/19